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Philosophie - Übersicht

           Heilung erlaubt?       

Heilung ist erlaubnispflichtig
Machen wir uns nichts vor, Gesetze werden nicht ausschließlich zum Schutze des Menschen gemacht, sondern auch zu seiner Beherrschung und zur Steuerung von Machtinteressen.
Wichtig für uns ist es, die Situation wie Sie sich zeigt zu erkennen und als Realität zu akzeptieren.
Wir haben in Deutschland Gesetze, die eindeutig bestimmen wer heilen darf und wer nicht. Dabei wird nicht hinterfragt, wer heilen kann und wer nicht. Bestimmt wird ausschließlich über zugelassene Abschlüsse, die gesetzestreu jene Art von Heilung verkaufen, die unserer Industrie und unserer Volkssteuerung angenehm ist.

Wie verhalten wir uns am besten?
Denjenigen, denen an dem Thema "heilerisch tätig zu sein" wirklich etwas liegt, wird nur die Ausbildung in einem der gesetzlich geregelten Berufe weiterhelfen.

Für alle anderen gibt es eigentlich keinen Grund vor den aktuellen Gesetzen ängstlich oder zurückhaltend zu werden.

Die Ausbildung in den verschiedensten Heilungslehren ist nicht verboten. Allein die Anwendung ist reglementiert und somit beschränkt auf die gesetzlich zugelassenen Ausbildungen.
Wichtig ist es daher, bei der Ausbildung feinstofflicher Heilungssysteme  deutlich darauf hinzuweisen (in schriftlicher Form mit Unterschrift des Schülers), dass die Ausbildung nicht zur Anwendung heilerischer Tätigkeit an dritten Personen benutzt werden darf.

Ein langer Atem siegt immer.
Wenn wir den Weg gehen -> "Hilf dir selbst so hilft dir Gott" und die Ausbildungen dazu verwenden, den Menschen mehr Kenntnis über sich selbst und ihr Sein auf Erden zu erlangen, bedeutet dies auch immer einen Schritt in Richtung Freiheit. Geben wir den Menschen die Möglichkeit, sich selbst zu helfen und somit auch mehr Verantwortung für sich selbst zu tragen. In diesem Sinne schafft unser aller Wirken eine Basis um das Wissen und das Verständnis für uns und unsere Welt zu verbessern.

Feinstoffliche Arbeit kann nicht verboten werden.
Das hat einen einfachen Grund. Offiziell gibt es diese feinstofflichen Energien nicht. Es kann nicht verboten werden, was es nicht gibt.
Und Handauflegen im "Wellness"-Bereich lässt sich nur schwer als heilerische Tätigkeit deklarieren. Bei Energiearbeit, die ohne direkten Kontakt zur Person (z.B. Fernkontakte) ausgeübt wird, bleibt dem Gesetzgeber sprichwörtlich die Spuke weg. Er kann nicht verbieten, was sowieso nicht sein darf. So manches mal kann uns unser Dompteur (Gesetzgebung) leid tun. Die Gesetzgebung verzichtet bewusst auf Gesetze, die unser Handeln reglementieren könnte und dies nur, damit die Existenz unserer feinstofflichen Welt und unsere Verbindung mit "ALLEM was ist" verschwiegen wird. Dem Schöpfer sei DANK, dass wir diese Zwickmühle für uns nutzen können.

 Oswald König