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Heilung
ist erlaubnispflichtig
Machen
wir uns nichts vor, Gesetze werden nicht ausschließlich zum Schutze des
Menschen gemacht, sondern auch zu seiner Beherrschung und zur Steuerung
von Machtinteressen.
Wichtig für uns ist es, die Situation wie Sie sich zeigt zu erkennen
und als Realität zu akzeptieren.
Wir haben in Deutschland Gesetze, die eindeutig
bestimmen wer heilen darf und wer nicht. Dabei wird nicht hinterfragt,
wer heilen kann und wer nicht. Bestimmt wird ausschließlich über
zugelassene Abschlüsse, die gesetzestreu jene Art von Heilung
verkaufen, die unserer Industrie und unserer Volkssteuerung angenehm
ist.
Wie
verhalten wir uns am besten?
Denjenigen, denen an dem
Thema "heilerisch tätig zu sein" wirklich etwas liegt, wird nur
die Ausbildung in einem der gesetzlich geregelten Berufe weiterhelfen.
Für alle anderen gibt es eigentlich keinen Grund vor den aktuellen
Gesetzen ängstlich oder zurückhaltend zu werden.
Die Ausbildung in den verschiedensten
Heilungslehren ist nicht verboten. Allein die Anwendung ist reglementiert
und somit beschränkt auf die gesetzlich zugelassenen Ausbildungen.
Wichtig ist es daher, bei der Ausbildung feinstofflicher
Heilungssysteme deutlich darauf hinzuweisen (in schriftlicher Form
mit Unterschrift des Schülers), dass die Ausbildung nicht zur Anwendung
heilerischer Tätigkeit an dritten Personen benutzt werden darf.
Ein
langer Atem siegt immer.
Wenn wir den Weg gehen -> "Hilf dir selbst so hilft dir Gott"
und die Ausbildungen dazu verwenden, den Menschen mehr Kenntnis über sich
selbst und ihr Sein auf Erden zu erlangen, bedeutet dies auch immer einen
Schritt in Richtung Freiheit. Geben wir den Menschen die Möglichkeit,
sich selbst zu helfen und somit auch mehr Verantwortung für sich selbst
zu tragen. In diesem Sinne schafft unser aller Wirken eine Basis um das
Wissen und das Verständnis für uns und unsere Welt zu verbessern.
Feinstoffliche
Arbeit kann nicht verboten werden.
Das hat einen
einfachen Grund. Offiziell gibt es diese feinstofflichen Energien nicht.
Es kann nicht verboten werden, was es nicht gibt.
Und Handauflegen im "Wellness"-Bereich lässt sich nur schwer
als heilerische Tätigkeit deklarieren. Bei Energiearbeit, die ohne
direkten Kontakt zur Person (z.B. Fernkontakte) ausgeübt wird, bleibt dem
Gesetzgeber sprichwörtlich die Spuke weg. Er kann nicht verbieten, was
sowieso nicht sein darf. So manches mal kann uns unser Dompteur
(Gesetzgebung) leid tun. Die Gesetzgebung verzichtet bewusst auf Gesetze,
die unser Handeln reglementieren könnte und dies nur, damit die Existenz
unserer feinstofflichen Welt und unsere Verbindung mit "ALLEM was
ist" verschwiegen wird. Dem Schöpfer sei DANK, dass wir diese
Zwickmühle für uns nutzen können.
Oswald
König
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